Vorsorgeauftrag

Sollte man dereinst einmal unzurechnungsfähig werden und nicht mehr für sich selbst sorgen können, müssen trotzdem Rechnungen bezahlt, Steuererklärungen eingereicht und schwerwiegende Entscheidungen, wie die Verlegung in ein Pflegeheim und die Auflösung der Wohnung, getroffen werden. Um anstelle eines allenfalls staatlichen Beistands primär und rasch eine persönliche Vertrauensperson mit dieser Aufgabe betrauen zu können, empfiehlt sich ein Vorsorgeauftrag. Eine einfache Vollmacht genügt hingegen nicht.

Was sollte drin stehen?

Ein Vorsorgeauftrag tritt erst in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind. Er muss deshalb vorausschauend aufgesetzt werden und insbesondere auch bereits eine Ersatzperson bezeichnen. Inhaltlich sollten Weisungen über Ihre Wünsche in persönlicher Natur, bspw. die Wohnung oder Wahl eines Pflegeheims, als auch finanziellen Zielsetzungen enthalten sein. Hilfreich ist auch eine rechtzeitige Besprechung Ihrer Wünsche mit dem Beauftragten.

Wie setze ich einen Vorsorgeauftrag auf?

Ein Vorsorgeauftrag wird wie ein Testament aufgesetzt, gerne in Form der öffentlichen Beurkundung und oft gleichzeitig mit einer Patientenverfügung. Wir empfehlen unbedingt die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung, um spätere Probleme - denen naturgemäss dann nicht mehr begegnert werden kann - frühzeitig auszuräumen. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.


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