Zur Verfolgung gemeinsamer Ziele ist das Gesellschaftsrecht ein mächtiges Mittel – doch wie in jeder langfristigen Bindung ist es unerlässlich, vorausschauend bereits eine mögliche Uneinigkeit unter den Beteiligten zu regeln. Dies gilt insbesondere für in Form von Stiftungen in die Unabhängigkeit entlassene Vermögen, denn der Stifter kann als solcher nachträglich kaum mehr Einfluss nehmen.
Vertiefte Betrachtung verdienen insbesondere die verschiedenen steuerlichen Auswirkungen und die Nachfolgeplanung für KMU, aber auch die langfristige Orientierung und Verwaltung von Stiftungen. Im Gegensatz zum reinen Vertragsrecht stellt der Gesetzgeber für Gesellschaften auch strengere formale Anforderungen, die unbedingt einzuhalten sind, um nicht unversehens ungewollte Wirkungen auszulösen, die sich gar existenzbedrohend auswirken können.
Als Rechtsanwälte orientieren und beraten wir Sie umfassend bei der Gründung bzw. Führung von Gesellschaften und Stiftungen. Als Öffentliche Notare des Kantons St.Gallen bieten wir gleichzeitig, unabhängig von Wohn- und Gesellschaftssitz, die notwendigen Beurkundungen und Formalien direkt im Hause an. Muss durch frühere Fehler die staatliche Aufsicht involviert werden, ermöglicht und ein langfristig guter Kontakt die rasche und einvernehmliche Korrektur.Schwizer Rechtsanwälte AG · CH-9201 Gossau SG · +41 71 388 83 50 ·
Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons St. Gallen · Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes