Patientenverfügung

Ein jeder kann in allen Altersklassen ganz unvermittelt in die Situation geraten, dass er seine medizinischen Behandlungswünsche und -entscheide nicht mehr mitteilen kann. Das muss kein lange andauerndes Koma sein, sondern kann auch eine vorübergehende Urteilsunfähigkeit betreffen.

Mit dem Mittel der Patientenverfügung hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, solche Entscheide oder Leitlinien für den Arzt im Voraus verbindlich festzulegen oder einer bestimmten Person zu delegieren.

Was kann ich festlegen

Grundsätzlich besteht im ganzen Bereich medizinischer Massnahmen keine Einschränkung der möglichen Weisungen. Insbesondere ist man nicht auf die Frage einer Organspende oder lebenserhaltender Massnahmen beschränkt.

Wie schliesse ich eine Patientenverfügung ab?

Eine Patientenverfügung kann einfach schriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet werden. Um spätere Zweifel an der freien und festen Überzeugung zu zerstreuen, entscheiden sich trotzdem viele zusätzlich für eine öffentliche Beurkundung. Im Fall der Fälle muss eine Patientenverfügung aber auch schnell gefunden werden, weshalb sie am Besten hinterlegt und dieser Ort auf der Versichertenkarte eingetragen wird.

Wir beraten Sie gerne, auch im Zusammenhang mit einem Vorsorgeauftrag, errichten mit Ihnen Ihre Verfügung und organisieren die sichere Hinterlegung. Nehmen Sie ungeniert mit uns Kontakt auf.


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