Testament

Mit einem Testament, oft auch als letzter Wille bezeichnet, verfügt der Erblasser über sein Vermögen, teilt aber auch oft sehr persönliche Wünsche mit. Das Gesetz setzt ihm aber enge Grenzen, die aktuellen Familiensituationen nur bedingt gerecht werden und über die sich nur ein Erbvertrag hinwegsetzen kann.

Was schreibt man rein?

Nicht nur die Frage, wer wieviel erhält, ist von Interesse - oft streiten sich Erben später um einzelne Erinnerungsstücke, wenn der Erblasser nicht gut überlegt zuweist. Viele Streitigkeiten können vermieden werden, wenn die testamentarischen Vorgaben - zusammen mit Vorbezügen oder Ausstattungen - als gerecht empfunden werden und allenfalls begründet sind.

Ist die Verwaltung des Vermögens aufwändiger oder darf es nicht lange unbeaufsichtigt bleiben, bspw. bei Familienunternehmen, empfiehlt sich die Einsetzung eines Willensvollstreckers. Dieser kann, während die amtlichen Erbverfahren noch laufen, sehr rasch tätig werden.

Wie testiere ich?

Ein Testament kann jederzeit handschriftlich abgefasst, datiert und unterschrieben oder auch wieder aufgehoben werden. Regelmässig empfiehlt sich aber die Inanspruchnahme professioneller Hilfe, um einerseits alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und andererseits Zweifel an der eigenen Urteilsfähigkeit zu zerstreuen. In der Form einer öffentlichen Beurkundung können insbesondere komplexere Situationen mit mehr Gewicht geregelt werden.


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