Ehevertrag

Der Gesetzgeber sieht ein Standardmodell für das Einkommen und Vermögen von Ehepaaren vor - doch passt dieses nicht auf jede individuelle Situation. In gewissen Grenzen kann dieses Modell deshalb in einem Ehevertrag angepasst werden bzw. anstelle der Errungenschaftsbeteiligung ein Modell der Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart werden.

Was kann darin stehen?

Anders als im Kino und Fernsehen sieht der Schweizer Gesetzgeber nur eine abschliessende Zahl an Grundmodellen und Parametern vor, deren konkrete Auswirkungen für Laien zudem oft nur schwer verständlich sind. Nehmen Sie deshalb Kontakt mit uns auf, um die auf Ihre spezifischen Wünsche angepasste Lösung zu modellieren; allenfalls auch in Kombination mit einem Erbvertrag.

Wie und wann kann ich einen abschliessen?

Ein Ehevertrag muss zu seiner Gültigkeit beurkundet werden. Zeitlich gibt es wenige Einschränkungen - er kann insbesondere auch rückwirkend abgeschlossen werden. Wir empfehlen aber unbedingt, wie auch sonst im Familien- & Erbrecht, frühzeitig vorzusorgen.

Schwizer Rechtsanwälte AG · CH-9201 Gossau SG · +41 71 388 83 50 ·
Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons St. Gallen · Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes