Erbvertrag

Der Gesetzgeber findet sich in einem Dilemma: einerseits soll der Erblasser über seinen Nachlass verfügen können, andererseits werden die Ansprüche gewisser Erben - speziell Kinder und Ehegatten - geschützt. Das gesetzliche Modell wird der Realität der Familien in der Schweiz zudem immer weniger gerecht. Durch einen Erbvertrag, allenfalls verbunden mit einem Ehevertrag, können alle Beteiligten eine gemeinsame Lösung finden.

Was kann vereinbart werden?

Da sich alle Beteiligten einig sind, kann fast beliebig vom Gesetz abgewichen werden - es müssen aber tatsächlich alle sein. Dabei darf auch nicht vergessen gehen, dass ein einmal abgeschlossener Erbvertrag kaum mehr einseitig abgeändert werden kann und verschiedenste, auch steuerrechtliche Konsequenzen zu berücksichtigen sind.

Wie schliesse ich einen Erbvertrag ab?

Ein Erbvertrag muss deshalb öffentlich beurkundet werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um eine für Ihre persönliche und familiäre Situation passende und vorausschauende Lösung zu finden.


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