Publikationen

Herstellergarantien in Konsumentenverhältnissen

Angelo Schwizer, Diss. St. Gallen, Zürich/St. Gallen 2016 (Verlag, Text)

Garantieerklärungen sind ein im Rechtsalltag weit verbreitetes Phänomen. Insbesondere anlässlich von Kaufgeschäften werden regelmässig Garantien abgegeben. Hersteller­garantien werden von einer am Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer unbeteiligten Drittperson (Hersteller, Importeur, Grosshändler usw.) zugunsten des Käufers auf freiwilliger Basis versprochen. In Konsumenten­verhältnissen sind Hersteller­garantien inhaltlich grundsätzlich als Halt­barkeits­garantien ausgestaltet. Damit gewährt der Hersteller dem Käufer die Mängelfreiheit des erworbenen Produkts während einer bestimmten Periode.

In der Dissertation werden im Wesentlichen folgende Themenbereiche erörtert: das Zustandekommen von Herstellergarantien, die daraus erwachsenen Ansprüche sowie das in der Praxis immer wieder Fragen aufwerfende Verhältnis zwischen einer Herstellergarantie und der Sachgewähr des Verkäufers (Art. 197 ff. OR). Ein Untersuchungs­schwerpunkt in diesem komplexen Verhältnis bildet die Frage, inwieweit eine Garantie­erklärung des Herstellers die Sachgewähr des Verkäufers zu modifizieren vermag. Diese Beurteilung wird in Konsumenten­verhältnissen massgebend durch Art. 8 UWG geprägt.

Gewährleistung und Haftung im VW-Abgasskandal

Arnold F. Rusch/Angelo Schwizer, in Probst/Werro (Hrsg.), Strassenverkehrsrechts-Tagung 21.-22. Juni 2016, S. 201 ff (Text)

Mehrere Fahrzeugreihen des Volkswagen-Konzerns enthalten eine Vorrichtung, die den Alltagsbetrieb vom Betrieb auf dem Abgas-Prüfstand unterscheidet und die Motorencharakteristik samt Abgasreinigung entsprechend anpasst. Mit dieser Abschaltvorrichtung emittieren die Fahrzeuge auf der Strasse ein Vielfaches der zulässigen Menge an Abgasen, während die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Bei einem Teil der Fahrzeuge lässt sich das Problem durch Einspielung einer neuen Software lösen. Bei anderen bedarf es zusätzlicher physischer Anpassungen.

Für die jeweiligen Fahrzeughalter stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Manipulationen und der Rückruf mit sich bringen und welche Rechte ihnen gegenüber wem zustehen. Zwar hat Volkswagen zugesichert, dass der Rückruf den Kunden nichts kosten wird. Dennoch besteht die Befürchtung, dass die Fahrzeuge nach der Korrektur mehr Kraftstoff verbrauchen, weniger Leistung erbringen und im Weiter­verkauf tiefere Preise erzielen. Ferner bringt die Nachrüstung verschiedene Begleitkosten und mögliche weitere Schadensposten mit sich. Zu denken ist an Weg- und Transportkosten sowie den Nutzungsausfall.

Gewährleistung und Haftung bei abgasmanipulierten Fahrzeugen

Arnold F. Rusch/Angelo Schwizer, AJP 2016, 1299 ff (Verlag, Text)

Der Abgasskandal von Volkswagen und weiteren Herstellern deckt diverse Probleme des Zivilrechts und Ineffizienzen des Prozessrechts auf. Wie kommt man als Käufer in Vertriebsketten zu seinem Recht, wenn der Hersteller einen Mangel verschweigt, der Verkäufer aber die Fahrzeuge ahnungslos vertreibt? Dieser Beitrag nimmt die wichtigsten Fragen auf und entwickelt Lösungsansätze dazu.

Die revidierten Verjährungsbestimmungen im Sachgewährleistungsrecht (Art. 210 und 371 OR)

Angelo Schwizer/Marc Wolfer, AJP 2012, 1759 ff (Verlag, Text)

Die Verjährungsbestimmungen im Kauf- und Werkvertragsrecht werden mit Wirkung per 1. Januar 2013 revidiert. Nebst einer Verlängerung der Regelverjährungsfrist von einem auf zwei Jahre und der Festlegung einer Verjährungsfrist von fünf Jahren für Sachen, welche in ein unbewegliches Werk integriert wurden, sieht die Revision mit der Regelung von Art. 210 Abs. 4 OR erstmals eine zwingende Bestimmung im ansonsten grundsätzlich dispositiven Gewährleistungrecht vor, und zwar für die Regelung der Verjährung gegenüber Konsumenten.  Insgesamt dürften die mit der Revision angestrebten Ziele nach Einschätzung der Autoren höchstens teilweise erreicht werden.

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