Apostille

Mittels einer sogenannten Apostille bestätigt der Staat, dass die Vertrauensperson einer Beglaubigung oder einer Beurkundung zu dieser Tätigkeit tatsächlich berechtigt ist.

Wieso braucht es das?

Bereits innerschweizerisch ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt, welche Vertrauenspersonen des Staates in welchen Fällen Beglaubigungen und Beurkundungen vornehmen dürfen; noch deutlicher unterscheiden sich die Regelungen in verschiedenen Staaten. Es wäre deshalb sehr aufwändig, eine Beglaubigung oder Beurkundung aus einem fremden Staat zu überprüfen.

Durch eine Apostille bestätigt der fremde Staat, dass der Akt nach seinem nationalen Recht von einer dazu berechtigten Person vollzogen wurde und dies nicht nochmals überprüft werden muss. Sie sagt jedoch nichts über den Inhalt des Dokuments aus.

Wie erhalte ich eine Apostille?

Eine Apostille ist nicht selbständig, sondern steht im Zusammenhang mit einer Beglaubigung oder Beurkundung. In Ihrem Auftrag holen wir, falls es notwendig ist, zusätzlich auch die Apostille der zuständigen staatlichen Stelle ein.


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