Beglaubigung

Mit einer Beglaubigung bestätigt eine Vertrauensperson des Staates - der Notar - eine ganz bestimmte Tatsache, ohne sie aber inhaltlich und rechtlich zu prüfen (vgl. Beurkundung). Für einige Behördengänge braucht es eine solche Bestätigung zwingend, aber auch zur Vermeidung von Beweisproblemen können sie nützlich sein.

Was wird beglaubigt?

Mitteils einer Beglaubigung kann bestätigt werden:

  • dass eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Dokument selbst unterschrieben hat;
  • dass eine Fotokopie mit dem Original übereinstimmt;
  • dass eine Abschrift, in Gänze oder bestimmten Auszügen, mit dem Original übereinstimmt;
  • dass eine Übersetzung mit dem Original übereinstimmt.

Wie erhalte ich eine Beglaubigung?

Eine Beglaubigung ist rasch erledigt, günstig (ab CHF 30) und kann auch kurzfristig arrangiert werden. Nehmen Sie für einen Termin Kontakt mit uns auf und bringen Sie die zu beglaubigenden Dokumente, für Unterschriften auch einen Ausweis mit.

Im internationalen Verhältnis gibt es verschiedene Staatsverträge über die gegenseitige Anerkennung von Urkunden. Ob überhaupt eine Beglaubigung notwendig ist oder umgekehrt gar zusätzlich eine Apostille eingeholt werden muss erläutern wir Ihnen gerne.


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