Mittels eines Strafbefehls schliesst die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren ab, wenn die Tat geklärt ist und eine Strafe von maximal sechs Monaten (Geld-, Freheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit) genügt. Der Fall geht damit gar nicht bis ans Gericht.
Ein Strafbefehl ist deutlich günstiger als eine Verurteilung vor Gericht, da dort der ganze Fall nochmals aufgerollt werden muss. Auch ist das Verfahren viel schneller und ohne öffentliche Gerichtsverhandlung abgeschlossen; man kann sich wieder auf die Zukunft orientieren.
Umgekehrt ist der Staatsanwalt vielleicht bereits durch das Verfahren voreingenommen und der Fall wird nicht nochmals von einer unabhängigen Instanz angesehen. Gerade in unklaren Beweissituationen kann ein Gericht allenfalls milder urteilen.
Nach Erhalt eines Strafbefehls muss sehr schnell (innert 10 Tagen) entschieden werden, ob man ihn akzeptiert oder Einsprache dagegen erhebt. Es empfiehlt sich, auch wenn man im Strafverfahren keinen Verteidiger hatte, diese Frage mindestens kurz mit einem Anwalt zu besprechen. Nehmen Sie für einen kurzfristigen Termin Kontakt mit uns auf.
Schwizer Rechtsanwälte AG · CH-9201 Gossau SG · +41 71 388 83 50 ·
Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons St. Gallen · Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes