Opfer ist nach Gesetz, wer durch eine Straftat in seiner "körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt" wurde. Mit dieser schwer verständlichen Umschreibung wird ein weiter Kreis für alle gezogen, die das Erlebte nicht 'einfach wegstecken' können.
Ein Opfer geniesst eigene Rechte, sowohl im Strafverfahren wie auch in Form von Unterstützung zur Bewältigung der Folgen. Speziell ein oft langwieriges Strafverfahren gegen den Täter kann stark belastend wirken; es empfiehlt sich der frühzeitige Beizug eines Opferanwalts - der auch von der Opferhilfe finanziert werden kann. Dieser vertritt nicht nur das Opfer und sorgt für die Wahrung der Rechte, sondern kann auch durch das Verfahren begleiten und so die Bewältigung unterstützen.
Beratungsdienstleistungen ausserhalb des Strafverfahrens, bspw. die Vermittlung von passender medizinischer Hilfe, übernimmt hingegen die Opferhilfe.
Primärer Ansprechpartner ist die Opferhilfe; deren Kontaktinformationen Sie auch schon von der Polizei erhalten haben sollten. Für eine Begleitung im Strafprozess können Sie selbst oder über die Opferhilfe unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Ihre Kontaktaufnahme und Ihre Anliegen sind jedenfalls durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.
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